Unsere Rechtsgebiete

Wir bieten Ihnen präzise Beratung in allen relevanten Bereichen. Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Themen, die Ihre rechtlichen Fragen beantworten. Wählen Sie den passenden Bereich und nutzen Sie unsere Erfahrung.

Aufenthaltsrecht

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Sie erhalten klare, zügige Beratung zu allen behördlichen Schritten.

Fachkräfte-einwanderung

Wir beraten Sie umfassend zu den aktuellen Fachkräfte-einwanderungsgesetzen. Sie erhalten zügige, praxisorientierte Unterstützung bei allen Fragen rund um die Einwanderung.

Handelsrecht

Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltungen und geschäftlichen Risiken. Sie erhalten stets präzise Unterstützung bei allen handelsrechtlichen Fragestellungen.

Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie bei Unternehmensgründungen, Umwandlungen und Gesellschafts-verträgen. Sie erhalten stets klare Beratung zu allen gesellschafts-rechtlichen Entscheidungen.

Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie bei Unfällen, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisfragen. Sie erhalten stets schnelle Unterstützung in allen verkehrsrechtlichen Belangen.

Strafrecht

Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Verfahren. Sie erhalten klare, präzise Beratung in allen Fällen.

Ordnungs-
widrigkeiten

Wir unterstützen Sie in Bußgeld- und Verkehrsverfahren. Sie erhalten schnelle Hilfe bei Ordnungs-widrigkeitsrechtlichen Anliegen.

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie zu Kündigung, Abmahnung und Arbeitsverträgen. Sie erhalten stets umfassende Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Türkisches Recht

Wir beraten Sie in grenzüberschreitenden Fällen zwischen Deutschland und Türkei. Sie erhalten fachkundige Unterstützung in allen Rechtsfragen.

Unsere Rechtsgebiete im Detail

Aufenthaltsrecht- und Fachkräfteeinwanderung

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Sie erhalten klare, zügige Beratung zu allen behördlichen Schritten.

Fachkräfteeinwanderung & Aufenthaltsrecht – Ihre Zukunft in Deutschland rechtssicher gestalten

Die gezielte Zuwanderung von Fachkräften ist essenziell, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Das Aufenthaltsrecht regelt maßgeblich die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen – also Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Insbesondere das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet seit 2020 zahlreiche Chancen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte, um erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten.

Unsere Kanzlei berät umfassend und individuell zu allen Fragen rund um das Aufenthaltsrecht und die Fachkräfteeinwanderung. Wir unterstützen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer in jedem Verfahrensschritt – von der ersten Prüfung über die Beantragung eines Visums bis hin zur dauerhaften Niederlassungserlaubnis.

Unsere Leistungen im Aufenthalts- und Fachkräfteeinwanderungsrecht

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Aufenthaltsrechts, unter anderem bei:

  • Prüfung der Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum
  • Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Zwecke (z. B. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
  • Beratung zu Fiktionsbescheinigungen und Niederlassungserlaubnis
  • Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Fachübergreifende Beratung durch unsere arbeitsrechtliche Expertise, z. B. bei der Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge

Dank unserer Erfahrung in den Branchen Gesundheitswesen, Pflege, Gastronomie, Hochschulen und Wissenschaft kennen wir die besonderen Anforderungen und Herausforderungen dieser Bereiche und stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

Warum Sie mit uns arbeiten sollten

  • Erfahrung und Expertise: Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen mit umfassendem Praxiswissen.
  • Fachübergreifende Kompetenz: Wir verbinden Aufenthaltsrecht mit arbeitsrechtlicher Beratung – alles aus einer Hand.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Wir bieten individuelle Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind – ob für Unternehmen oder Privatpersonen.
  • Immer auf dem neuesten Stand: Wir beraten Sie gezielt zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen, etwa durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab dem 1. März 2024.

Ihr Weg zur erfolgreichen Einwanderung beginnt hier

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Fachkräfteeinwanderung – schnell, effizient und rechtssicher. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Anliegen.

 

Handelsrecht

Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltungen und geschäftlichen Risiken. Sie erhalten stets präzise Unterstützung bei allen handelsrechtlichen Fragestellungen.

Das Handelsrecht verlangt Unternehmern im Vergleich zu Verbrauchern erheblich mehr Aufwand ab. Der Gesetzgeber hat das Handelsrecht bewusst zu einem schnellen Recht ausgestaltet und lässt wenig Raum für Fehler. Auch wenn hierdurch eine vom Gesetzgeber offenbar gewünschte Effizienz des Geschäftsverkehrs sicherlich gefördert wird, kann die Rechtslage für Unternehmer mitunter unerwartet schnell zu existentiellen Problemen führen. Ohne die Beachtung der speziellen handelsrechtlichen Anforderungen werden Unternehmen mit erheblichen Risiken konfrontiert, die zu großen wirtschaftlichen Schäden führen können.

Wichtig ist daher ein grundlegendes Problem- bzw. Risikobewusstsein des Unternehmers, weshalb schon vor und während der Geschäftsbeziehungen kompetenter rechtliche Rat eingeholt werden muss. Kommt es zum Rechtstreit, gilt es die Sach- und Rechtslage gründlich, aber schnell zu sondieren. Hierin und in der präventiven Beratung unserer Mandanten erkennen wir unsere Aufgabe. Wir beraten und vertreten seit Jahren Unternehmen aus den verschiedensten Branchen im In- und Ausland und sind dabei vor allem auf deutsch-türkische Unternehmen spezialisiert. Zu unserer Zielgruppe gehören insbesondere Unternehmen, Neugründungen sowie Freiberufler.

Zu den folgenden rechtlichen Angelegenheiten werden wir regelmäßig beauftragt:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen z.B. von GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Limited & Co KG, Vereinen etc.
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Recht der Personengesellschaften und Einzelfirmen wie GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Limited & Co KG, e.K. etc.
  • Recht der deutschen und europäischen Kapitalgesellschaften wie etwa der GmbH, AG, SA oder Limited
  • Rechtsformenwechsel
  • Sonderrecht der Kaufleute
  • Recht der Handelsvertreter
  • Vertrags- und schadenersatzrechtlichen Auseinandersetzungen

Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie bei Unternehmensgründungen, Umwandlungen und Gesellschaftsverträgen. Sie erhalten stets klare Beratung zu allen gesellschafts-rechtlichen Entscheidungen.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu deren Liquidation.
Im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens steht häufig die Frage nach der Wahl von dessen Rechtsform. Es geht dabei um die Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, welche diese für die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens und die Situation des Unternehmers haben.


Im Gesellschaftsrecht geht es einerseits um das Innenrecht innerhalb eines Unternehmens, das gesellschaftliche Miteinander der Gesellschafter, welches in Gesellschaftsverträgen manifestiert wird, andererseits um die Stellung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im Außenverhältnis zu Dritten.


Soll beispielsweise eine offene/direkte Beteiligung oder doch lieber eine stille Gesellschaft gegründet werden?

Was sind hierbei die Vor- und Nachteile?

Entscheide ich mich für eine stille Gesellschaft – soll diese typisch still oder atypisch still ausgestaltet sein?


Darüber hinaus ist auch die Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine andere Rechtsform nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes, Bestandteil des Gesellschaftsrechts. Unser Team berät Unternehmen jeder Rechtsform und jeder Größe von der Gründung bis zur Restrukturierung.

Unter anderem helfen wir Ihnen gerne bei folgenden rechtlichen Angelegenheiten: 

  • Gründung, Umwandlung, Beendigung von Gesellschaften
  • Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren im Unternehmen
  • Übergabe der Gesellschaft an die Nachfolgegeneration
  • Erhöhung oder Reduzierung des Gesellschaftskapitals
  • Umgestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • Umgestaltung der Gesellschaftsstruktur
  • Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
  • Vorbereitung der Gesellschafterversammlung

Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie bei Unfällen, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisfragen. Sie erhalten stets schnelle Unterstützung in allen verkehrsrechtlichen Belangen.

Das Verkehrsrecht umfasst alle Bereiche, mit denen Verkehrsteilnehmer insbesondere als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer in Berührung kommen können. Dies beginnt bei der Verletzung von Kindern im Straßenverkehr und endet bei Problemen, die man im hohen Alter mit der Fahrerlaubnisbehörde bekommen kann. Dazwischen stellen sich zahlreiche Fragen, die z. B. den Erwerb einer Fahrerlaubnis, den Kauf von Kraftfahrzeugen, Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen mit und ohne Personenschaden, den Umfang eines bestehenden Versicherungsschutzes oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften betreffen können, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder Strafverfahrens führen.

Schadensersatz aufgrund eines Unfalls
Die Polizei registriert jährlich etwa 2.500.000 Verkehrsunfälle auf den deutschen Straßen. Im Falle eines Verkehrsunfalls wickeln wir für Sie die gesamte Schadensregulierung ab, damit Ihre bestehenden Ersatzansprüche ohne Zeitverlust erfüllt werden.
Dies betrifft sowohl den Fahrzeugschaden als auch die Schmerzensgeldzahlung und den Haushaltsführungsschaden.
Die anwaltlichen Kosten müssen im Rahmen der Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen
Bußgeldverfahren sowie die Ihnen zur Last gelegte Verkehrsstraftat wie die Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung können dazu führen, dass Ihnen ein Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins droht. Wissenschaftliche Studien sowie unsere Erfahrungen bestätigen jedoch, dass ein wesentlicher Großteil der Bußgeldbescheide – insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen - fehlerhaft sind. In keinem Fall sollte der Bescheid mit der Anordnung von Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem mehrmonatigen Fahrverbot ohne vorherige rechtliche Überprüfung vollumfänglich akzeptiert werden. Beachten Sie dabei die Einspruchsfristen von regelmäßig zwei Wochen und zögern Sie nicht zu lang. Auch hier stehen wir Ihnen professionell mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Vermeidung des Fahrverbots
Bereits die Verhängung des einmonatigen Fahrverbots kann Sie erheblich beeinträchtigen, so dass die Vermeidung des Fahrverbots oft von grundlegender Bedeutung ist. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Erhöhung der Geldbuße im Falle des Absehens vom Fahrverbot grundsätzlich vorzuziehen ist, wenn man die Bedeutung des Führerscheins berücksichtigt. Um die Anordnung eines Fahrverbots unter Beachtung der erforderlichen Voraussetzungen zu vermeiden, nehme ich Kontakt zu dem Mitarbeiter der Bußgeldstelle/dem Gericht auf und lege die hierzu erforderlichen Gründe dar. So verkürzen wir nicht nur die Verfahrensdauer, auch die Chancen einer Verfahrenseinstellung wird durch unser authentisches vorgehen erheblich gesteigert.

Unter anderem stehen wir Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Seite:

  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Vertretung nach Unfällen mit Sachschaden
  • Vertretung nach Unfällen mit Personenschaden
  • Klärung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und eigener Versicherung
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Kfz-Kaufvertrag
  • Klärung von Streitigkeiten zwischen Kunde und Werkstatt nach einer Reparatur
  • Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bei drohendem Entzug des Führerscheins.

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Wir vertreten Sie in strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren. Unsere zielgerichtete Verteidigung sichert Ihnen stets schnelle, faire Lösungen in jeder Situation.

Sowohl Strafrecht als das Ordnungswidrigkeitenrecht haben gemeinsam, dass sie das Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat regeln, indem sie im Interesse der Allgemeinheit etwaige Fehlverhalten zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Sanktionen belegen, also entweder unter Strafe stellen oder mit Bußgeld bzw. Fahrverbot belegen.

Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht deshalb zum Strafrecht, wobei das Strafrecht Vorrang hat, wenn eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist von der Struktur grundsätzlich dem Strafrecht nachgebildet.

Unabhängig davon, ob Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird und ob Ihnen eine Straftat angelastet oder ein Bußgeld/Fahrverbot angedroht wird oder bereits gegen Sie verhängt worden ist, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Regelmäßig ist der einzelne Bürger gegen über dem Maßnahmen des Staates absolut hilflos. Wir werden unverzüglich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und sodann die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und ausführlich mit Ihnen erörtern, um gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigung zu erarbeiten.

Ziel unserer Tätigkeit ist dabei selbstverständlich immer, dass wir möglichst kostengünstig das Verfahren gegen Sie beenden und Ihnen keine Strafe auferlegt wird, die der Sach- und Rechtslage nicht entspricht.

Wir sind als Ihre vertrauenswürdige und professionelle Kanzlei der entscheidene Faktor für ein faires und schnelles Verfahren. Wenn Sie mit etwaigen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, dürfen Sie in keinem Falle eigenständige Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft treffen. Schweigen Sie komplett und schalten uns sofort ab Kenntnisnahme ein, damit die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie eingeleitet werden können.

In folgenden Fachthematiken stehen wir Ihnen gerne an Ihrer Seite:

  • allgemeines Strafrecht (Diebstahl/Raub/Unterschlagung, Körperverletzungen, Urkundenfälschung, Kapitaldelikte, Betrug, usw.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz von oder Handel mit Betäubungsmitteln)
  • Jugendstrafrecht (Besondere Verfahrens- und Strafvorschriften für Jugendliche und Heranwachsende)
  • Verkehrsstrafrecht (Verkehrsunfallflucht, Eingriffe in den Straßenverkehr, Alkohol am Steuer)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung, Bankrott)
  • Ausländerstrafrecht, Entzug der Fahrerlaubnis
  • Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg ( sog. „Punkte“)
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Parkverstöße

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie zu Kündigung, Abmahnung und Arbeitsverträgen. Sie erhalten stets umfassende Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Die allermeisten Beschäftigten in Deutschland befinden sich als Arbeitnehmer in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zu anderen Rechtsfeldern wie beim Familien- oder Erbrecht ist das Arbeitsrecht nicht gesondert geregelt. Vielmehr verteilen sich die relevanten Vorschriften auf etliche Gesetze. Das Arbeitsrecht in seiner breiten Form bezweckt grundsätzlich, dass die strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber aufhebt. Da die unterschiedlichen Rechte und Pflichten der gegenseitigen Parteien in verschiedenen Rechtsordnungen niedergelegt sind, bedarf es im Falle von Uneinigkeiten einer professionellen rechtlichen Beratung.

Das Arbeitsrecht stellt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichsam vor eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Für jede dieser Problemstellung erarbeiten wir Ihnen handfeste Lösungen. Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeits- sowie des Dienstvertragsrechts. Unsere anwaltliche Beratung dient in erster Linie der Vermeidung von Streitigkeiten und gerichtlichen Verfahren. Selbstverständlich setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche aber auch in Verfahren vor den örtlichen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt engagiert durch.

Besondere Fälle im Arbeitsrecht

Kündigung:
Insbesondere eine Kündigung, sei sie betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, erfordert unverzügliches Handeln, da die Fristen im Arbeitsrecht besonders kurz sind. Sollten Sie mit einer Kündigung nicht einverstanden sein, so vereinbaren Sie bitte umgehend einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei. Wir beraten Sie persönlich und individuell und erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen nach Erhalt einer Kündigung zustehen.

Abmahnung:
Häufig hat der Arbeitgeber die Absicht, mit dem Ausspruch der Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie beugen diesem am besten vor, indem Sie schon bei der Abmahnung durch uns feststellen lassen, dass diese nicht rechtmäßig war. So können oft die Unannehmlichkeiten eines späteren Kündigungsschutzverfahrens vermieden werden.

Aufhebungsvertrag:
Dem Arbeitnehmer geht durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine sehr starke Rechtsposition verloren. Zudem drohen ihm weitere Nachteile, wie z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb prüfen wir vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages dessen Vor- und Nachteile sorgfältig.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei u.a. die folgenden Bereiche:

  • Abschluss und inhaltliche Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen und die Führung von Kündigungsschutzprozessen
  • Entfristung von Arbeitsverhältnissen
  • Kurzarbeit, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsansprüche
  • Arbeitsunfälle und Arbeitsschutz
  • Arbeitszeugnis
  • Krankheit, Behinderung, Entgeltfortzahlung
  • Mutterschutz, Elternzeit, Jugendschutz

Rechtliche Angelegenheiten mit Türkeibezug

Wir beraten Sie in grenzüberschreitenden Fällen zwischen Deutschland und Türkei. Sie erhalten fachkundige Unterstützung in allen Rechtsfragen.

Wir bieten Ihnen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern in der Türkei in allen Rechtsgebieten mit Türkeibezug umfassende juristische Beratung und Vertretung. Insbesondere fallen darunter alle Rechtsgebiete, die wir bereits auf nationaler Ebene abdecken. Zu folgenden Gebieten wird unsere Kanzlei regelmäßig kontaktiert:

Handels-und Gesellschaftsrecht

Wir heben die rechtlichen, steuerrechtlichen, sprachlichen und soziokulturellen Barieren für deutsche und türkische Unternehmen auf. Von der Vertragsgestaltung bis zur Wahl der passenden Rechtsform, von der Anmietung zu nutzender Räumlichkeiten bis zur Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge stehen wir an Ihrer Seite. Unsere Beratung und Unterstützung umfasst insoweit auch die Einholung eines aufenthaltsrechtlichen Visums für ausländische Selbständige und die Beschaffung von Arbeitserlaubnissen.

Familienrecht

Die Eheschließungen von Personen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit weisen zwangsläufig einen grenzüberschreitenden Charakter auf. Wir stehen Ihnen dabei bereits während der Eheschließung zur Seite und klären Sie über die verschiedenen Ehevertragsformen auf. Im Falle einer Scheidung setzen wir die Anerkennung des hiesigen Scheidungsurteils auch in der Türkei um und vertreten Sie ferner bei den unterhaltsrechtlichen Ansprüchen oder beim Sorge- bzw. Umgangsrecht bezüglich der Kinder.

Zivilrecht

In allen Bereichen des Zivilrechts stellen sich grenzüberschreitende rechtliche Fragen. Egal ob sie eine bewegliche Sache oder Immobilien in der Türkei anmieten oder erwerben, an einem Verkehrunfall beteiligt sind oder Waren aus dem Ausland anschaffen und Probleme bei der Vertragsabwicklung entstanden sind, können Sie mit Problemen bei der Durchsetzung ihrer Rechte konfrontiert werden. In einigen Fällen steht Ihnen sogar ein Titel in einem Land bereits zu. Sie wissen aber nicht, wie Sie ihre Rechte aus diesem Urteil in dem jeweils anderen Land durchsetzen können. Bei all diesen zivilrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Renten- und Sozialversicherungsrecht: Wenn Sie türkischer Staatsbürger sind oder als deutscher Staatsangehöriger mit türkischen Wurzeln im Besitz der sog. Blauen Karte sind, können Sie grundsätzlich auch in der Türkei einen Rentenantrag einreichen. Dabei muss grundsätzlich eine einmalige Zahlung an das Rentenversorgungswerk erfolgen. Alle insoweit notwendigen rechtlichen und administrativen Schritte leiten wir für Sie ein und erleichtern Ihnen somit Ihren Weg zu Ihrem Rentenanspruch.

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